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Kommunen und die Wasserbehörden müssen sich an die "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung AwSV)" halten.
Diese besagt, dass bei der Beschaffenheit und dem Betrieb von Anlagen, die Bedrohung durch wassergefährdende Stoffe ausgeschlossen sein muss.
Die Anlagen müssen dicht, standsicher und gegen die zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Einflüsse hinreichend widerstandsfähig sein. Dabei sind die Anforderungen an Anlagen, vor allem zur Anordnung, zum Aufbau, zu den Schutzvorkehrungen und zur Überwachung, nach ihrem Gefährdungspotenzial zu stufen.
Es wird nach einwandigen/mehrwandigen und oberirdischen/unterirdischen Behältern unterschieden.
Undichtheiten aller Anlagenteile, die mit wassergefährdenden Stoffen in Berührung stehen, müssen schnell und zuverlässig erkennbar sein.
Wir unterstützen Kommunen und Wasserbehörden beim Aufbau entsprechender Datenbanken und Kataster.
seit 2018
Datenaufbereitungen von stillgelegten LAU-Anlagen, Integration in das Umweltinformationssystem des Umweltamtes, Digitalisierungen
Auftraggeber: Untere Wasserbehörde der Stadt Koblenz
seit 2006
Dateneingabe von Anzeigen nach § 47 Abs. 1 HWG vor Ort, Digitalisierung von Heizölanlagen und Aufbau einer Adressdatenbank
Auftraggeber: Untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Wiesbaden
2000 und 2001
Analyse und Aufbau einer Überwachungsdatei über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Auftraggeber: Untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Wiesbaden
-> Projektbeschreibung als pdf-Dokument