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Gemäß § 8 Abs. 4 des HAltBodSchG sind die Gemeinden und öffentlich-rechtliche Entsorgungspflichtige verpflichtet, die ihnen vorliegenden Erkenntnisse über Altstandorte unverzüglich dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) mitzuteilen. Zu diesem Zweck haben sie verfügbare Daten zu erheben, die Gewerberegister auszuwerten und bereits erhobene Daten fortzuschreiben.
Gerne unterstützen wie Sie bei diesen Aufgaben, welche wir bereits für sehr viele hessische Städte und Gemeinden erfolgreich durchgeführt haben. Eine Referenzliste bekommen Sie hier.
Ihre aktuellen DATUS-Daten bekommen Sie direkt beim HLNUG:
Frau Andrea Bohne, Tel 0611 / 6939-745
E-Mail: DATUS-FIS-AG@hlnug.hessen.de
Sie erhalten vom HLNUG Ihre DATUS-Daten per E-Mail und ein Schreiben mit einem Passwort, um die Datei öffnen zu können. Bitte übergeben Sie uns diese Datei im Original und teilen uns das Passwort mit. Wir erstellen Ihnen dann kostenfrei und unverbindlich folgende Auswertungen zu Ihren Daten: