Bodenschutz & Altlasten

Seit vielen Jahren unterstützen wir Kommunen und Landkreise mit einem ganzen Paket an verschiedenen Dienstleistungen für die Bereiche Bodenschutz und Altlasten:

  • Erfassung von altlastenverdächtigen Flächen
  • Auswertung von Gewerberegistern, Gutachten und Akten
  • Multitemporale Karten- und Luftbildauswertungen
  • Digitalisierung von Altablagerungen und Altstandorten sowie Integration in das kommunale GIS
  • Aufbau von Altstandort- und Altablagerungskatastern
  • Durchführung von Priorisierungen und Standortprüfungen zur Feststellung der Altlastenrelevanz
  • Durchführung von historischen Recherchen und Gefährdungsabschätzungen
  • Durchführung von Einzelfallrecherchen und Gefahrerforschungsmaßnahmen in der vorbereitenden und der verbindlichen Bauleitplanung
  • Gefährdungsabschätzung bezüglich potenzieller Oberbodenverunreinigungen aus der gewerblichen Nutzung
  • Kennzeichnung von Flächen gemäß § 9 Abs. 5 Nr.3 BauGB
  • Projektsteuerung und Ausschreibung von Leistungen

Bodeninformationssystem Rheinland-Pfalz (BISRP)

Ziel der Erfassung von Altstandorten ist die Ermittlung von kontaminationsverdächtigen Flächen aus der ehemals gewerblich-industriellen Nutzung. Die Informationen und Erkenntnisse zu dieser Nutzung ist möglichst vollständig zusammenzustellen und ein Beurteilungsvorschlag hinsichtlich eines Altlastenverdachts bzw. möglichen Gefährdungspotenzials zu erstellen. Die Ergebnisse sind mit der zuständigen SGD abzustimmen und als Erfassungsbewertung festzuhalten. Die als positiv validierten Flächen werden in das Bodenschutzkataster nach § 10 LBodSchG aufgenommen.

Das Bodeninformationssystem Rheinland-Pfalz (BISRP) ist die zentrale Informationsplattform zur Verwaltung der im Land vorhandenen Datenbestände zum vor- und nachsorgenden Bodenschutz. Den Hauptdatenbestand bildet hierbei zurzeit das Fachmodul „Bodenschutzkataster (BoKat)“. Dort werden die im Rahmen des nachsorgenden Bodenschutzes bearbeiteten Vorgänge zu bodenschutzrelevanten Flächen, Fällen, Nutzungen und Ereignissen und die dazu anfallenden Basisinformationen (Sach- und Grafikdaten) zentral verwaltet. Nutzer sind die verschiedenen Bodenschutzbehörden des Landes.

Im Rahmen unserer LUZI+-Projekte "Erfassung und Validierung von gewerblichen Altstandorten" für die Städte Speyer, Koblenz, Neuwied, Frankenthal, Zweibrücken und Pirmasens haben wir umfangreiche Unterlagen zu potenziellen Altstandorten erhoben und die Daten in die Systemmodule BIS-BoKat, BIS-Map und BIS-Archiv eingepflegt. Sie stehen dann den zuständigen Behörden im Land für deren Aufgaben zur Verfügung.

IKZ-Förderung bei der Erfassung von Altstandorten

Das Land Hessen fördert pro Landkreis ein IKZ-Projekt im Bereich „Erfassung von Altablagerungen und Altstandorten". Im Rahmen des Programms zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) soll modellhaft kooperationsbereiten Kommunen die Möglichkeit einer finanziellen Förderung unter der Voraussetzung eingeräumt werden, dass in jedem Landkreis nur ein IKZ-Projekt gefördert wird.

Dabei soll ein Kooperationsverbund möglichst alle kreisangehörigen Gemeinden – unter Koordination des Landkreises oder einer Gemeinde, ggfs. auch unter Federführung der Kreisversammlung der Bürgermeister– umfassen.

Es wird je Landkreis nur einmal ein Projekt gefördert. Kommunen, die an einem ersten Projekt in ihrem Landkreis nicht teilnehmen, werden nicht über ein weiteres, späteres Projekt gefördert.

Ein Kooperationsverbund kann eine einmalige Zuwendung von 100.000 € erhalten. Es gelten grundsätzlich die Fördervoraussetzungen der Rahmenvereinbarung zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit:

  • Gremienbeschlüsse
  • öffentlich-rechtliche Vereinbarung
  • Kosteneinsparung von 15%
  • mindestens fünfjährige Zusammenarbeit

Fortschreibung der Altflächendatei

Nach § 8 Abs. 4 HAltBodSchG sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, die ihnen vorliegenden Erkenntnisse über Altflächen dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie mitzuteilen. Die wesentlichen Ziele dabei sind:

  • möglichst vollständige Erfassung von Altstandorten
  • Standortprüfung mit Identifikation und Validierung der Flächen und Beurteilung der Altlastenrelevanz
  • Übernahme in die Altflächendatei

Vor der Aufnahme in die Altflächendatei müssen für die recherchierten Flächen die angegebenen Adressen in Katasterkarten überprüft, die Aktenlage gesichtet und die Branchen laut Branchenkatalog zugeordnet werden. Bei der Standortprüfung geht es in erster Linie um die Identifizierung und Verifizierung der Altstandorte, um bei der Übernahme der Flächen in die Altflächendatei die größtmögliche Datensicherheit zu erhalten.

Laut HLNUG soll die Altflächendatei regelmäßig, spätestens alle 2 Jahre, fortgeschrieben und aktualisiert werden.

Validierung von Altstandorten

Die Erstaufnahme der Standortdaten erfolgt direkt aus den Gewerbeunterlagen nach „altlastenrelevanten“ Gesichtspunkten in der Gewerbebeschreibung, sozusagen „blind“ ohne Überprüfung der Lage und Aktualität einer Adresse. Sowohl bereits vorhandene als auch neu hinzugekommene Altstandorte erfordern daher in jedem Fall eine Validierung der Flächen:

  • Die Prüfung der Adresse mit Hilfe der aktuellen Stadt- oder Katasterkarte 1:1000 soll feststellen, ob die aus der Quelle übernommene Adresse auch heute noch stimmt oder ob sie aktualisiert werden muss.
  • Die inhaltliche Prüfung besteht aus der Bewertung der vorhandenen Informationen zum Standort und soll im Wesentlichen die folgenden Fragen beantworten:
    • Kann an diesem Standort die angegebene Nutzung zum angegebenen Zeitpunkt stattgefunden haben, d.h. befand sich tatsächlich die Betriebsstätte dort oder handelt es sich nur um ein unter der Wohnadresse (ab)gemeldetes Gewerbe?
    • Wie lange wurde das Gewerbe ausgeübt? Oft werden Gewerbe mit einer durchaus gegebenen Altlastenrelevanz nur für einen kurzen Zeitraum (weniger als 6 Monate Betriebsdauer) gemeldet, sodass man von einer vorübergehenden Tätigkeit ausgehen kann.
  • Der Standort muss mit seiner heute gültigen Adresse, seinen Koordinaten und aktueller Flur- und Flurstücksnummer einwandfrei lokalisiert werden können.

Ihre Ansprechperson bei UMGIS

  Martin Wacker

      Dipl.-Ing. Vermessungswesen 
      Telefon:    +49 6151 / 629 296-1
      E-Mail:     mwacker@umgis.de

   Volker Reinecke

      Dipl.-Geograph 
      Telefon:    +49 6151 / 629 296-5
      E-Mail:     vreinecke@umgis.de

  Leonie Kempf

      B.Sc. Geowissenschaften 
      Telefon:    +49 6151 / 629 296-7
      E-Mail:     lkempf@umgis.de

Projektbeschreibungen